Voraussetzung einer Anmietung unserer Mietgegenstände ist das Einverständnis mit folgenden Mietbedingungen:
Allgemeine Mietbedingungen (gültig für alle Mietobjekte)
– Vermietung nur an volljährige Personen.
– Wochenendtarif bedeutet von Freitag auf Sonntag (Rückversand Montag unmittelbar nach dem gemieteten Wochenende) Alle Preise haben einen Wochenendtarif - inkl. Anlieferung und Rücksendung.
Wird das Mietprodukt für einen längeren Zeitraum benötigt kann ein Pauschal Mietbetrag mit Mietsdireinfach vereinbart werden.
– Bei einer Abholung: Die gebuchten Gegenstände können in Absprache abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt am nächsten Tag 10:00 Uhr oder nach Vereinbarung mit Mietsdireinfach.
- Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
- Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.
- Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsmäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
- Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegensand nicht bestimmungsgemäß´, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
- Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.
Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
- Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Vermieter. Aufstellung wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter hoch von einer dritten Persona geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten sind.